Unser neuer Custom Shop stellt Ihnen besondere Ausbauten vor, die wir kundenspezifisch und für verschiedene Hersteller von Zeltanhängern nach australischem Vorbild anbieten
Archiv der Kategorie: Informationen
Falterladen auf der CMT 2015

Wir freuen uns sehr darüber, dass wir im Januar zum ersten mal auf der CMT vertreten sein werden. Wir stellen gemeinsam mit Dingo-Tec in Halle 1 aus, Ihr findet uns auf der Galerie.
Stand Nummer: 1Z 307
Wir freuen uns auf viele interessante Gespräche und zeigen Euch gerne alles zum Thema Zeltanhänger, Swags und „Camping the Australian Way“.
Unter den Besuchern unseres Stands werden wir unseren Zeltanhänger Outer Ridge Quest für eine Woche zur Miete verlosen. Wir wünschen Euch schon jetzt viel Glück!
Führerscheinregelungen
Hier haben wir die wichtigsten Regelungen zu Führerscheinen zusammengefasst und beantworten die Frage: Welchen Falter darf ich mit meinem Führerschein Fahren? Führerscheinregelungen weiterlesen
Tempo 100 Regelung
Tempo-100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen:
- Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
- Am Zugfahrzeug muss keine Tempo-100-Plakette mehr angebracht sein.
- Das Zugfahrzeug muss mindestens mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS/ABV) ausgestattet sein
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h geeignet
- Die Anhängerbereifung ist nicht älter als 6 Jahre und weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120km/h) auf
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die folgenden Vielfachen der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten:
– 0,3 für Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer
– 0,8 für Wohnwagen mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern
– 1,0 für Wohnwagen mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern, wenn der Anhänger mit einer Schlingerkupplung ausgestattet ist, oder das Zugfahrzeug über ein Anhänger-ESP verfügt.
– 1,1 für andere Anhänger mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern
– 1,2 für andere Anhänger mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern, wenn der Anhänger mit einer Schlingerkupplung ausgestattet ist, oder das Zugfahrzeug über ein Anhänger-ESP verfügt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf, als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
Nachweis der 100km/h Eignung des Anhängers:
- Im Fahrzeugschein des Anhängers muss ein Vermerk über die Eignung für den Betrieb bei Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden sein. Hierin sollte das minimal erforderliche Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben sein.
- An der Anhängerrückseite muss eine vom Straßenverkehrsamt gesiegelte 100km/h Plakette angebracht sein, die unter Vorlage des Nachweises der 100km/h Eignung beim Straßenverkehrsamt beantragt werden kann