Tempo 100 Regelung

Tempo-100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen:

In den folgenden Abschnitten haben wir versucht, die Voraussetzungen für einen Anhängerbetrieb bei 100km/h in Deutschland kurz und übersichtlich zu beschreiben. Der Text erhebt keinen Anspruch auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich vorab bei offizieller Stelle.
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst:
  • Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
  • Am Zugfahrzeug muss keine Tempo-100-Plakette mehr angebracht sein.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
  1. Das Zugfahrzeug muss mindestens mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS/ABV) ausgestattet sein
  2. Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h geeignet
  3. Die Anhängerbereifung ist nicht älter als 6 Jahre und weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120km/h) auf
  4. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die folgenden Vielfachen der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten:
    – 0,3 für Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer
    – 0,8 für Wohnwagen mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern
    – 1,0 für Wohnwagen mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern, wenn    der Anhänger mit einer Schlingerkupplung ausgestattet ist, oder das Zugfahrzeug über ein Anhänger-ESP verfügt.
    – 1,1 für andere Anhänger mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern
    – 1,2 für andere Anhänger mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern, wenn der Anhänger mit einer Schlingerkupplung ausgestattet ist, oder das Zugfahrzeug über ein Anhänger-ESP verfügt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf, als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.

Nachweis der 100km/h Eignung des Anhängers:
  • Im Fahrzeugschein des Anhängers muss ein Vermerk über die Eignung für den Betrieb bei Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden sein. Hierin sollte das minimal erforderliche   Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben sein.
  • An der Anhängerrückseite muss eine vom Straßenverkehrsamt gesiegelte 100km/h Plakette angebracht sein, die unter Vorlage des Nachweises der 100km/h Eignung beim Straßenverkehrsamt beantragt werden kann